AGB ZOOM designagency
1. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen sind für jeden mit ZOOM Designagency geschlossenen Vertrag ausschließlich maßgebend. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von unseren Bedingungen sind deshalb nur möglich wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots-/Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen.
2.1
Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat ZOOM Designagency Gestaltungsfreiheit. ZOOM Designagency wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen ihrer gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZOOM Designagency rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der ZOOM Designagency zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. Geheimhaltung
ZOOM Designagency verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntwerdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit ZOOM Designagency bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von ZOOM Designagency, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt/Entwicklung. ZOOM Designagency hat das alleinige Nutzungsrecht an den angefertigten Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.
5. Vergütung
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonto und sonstiger Nachlässe.
5.1
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
5.2
Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die ZOOM Designagency zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
5.3
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ZOOM Designagency eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ZOOM Designagency auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
5.4
ZOOM Designagency hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen (wie z.B. Reise-, Material-, Transportkosten), die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren.
5.5
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. ZOOM Designagency ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
5.6
Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
6. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsstellung ZOOM Designagency fällig. Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zulässig.
6.1
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn ZOOM Designagency eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist.
6.2
Der Vertragspartner kann mit den Ansprüchen von ZOOM Designagency nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung von ZOOM Designagency unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
7. Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist ZOOM Designagency berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne eine besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 15% des vereinbarten Auftragsvolumens überschritten ist ZOOM Designagency verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und berechtigt ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht ZOOM Designagency die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten, einschließlich des gesamten Design-Honorars zu.
8. Fremdleistungen
ZOOM Designagency ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZOOM Designagency hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
8.1
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für die Rechnung von ZOOM Designagency abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ZOOM Designagency im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
9. Lieferzeiten
Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus konstruktions- und/oder entwicklungstechnischen Gründen erforderlich, ist ZOOM Designagency berechtigt, den Lieferzeitpunkt um 6 Wochen zu überschreiten. Nach Ablauf der 6 Wochen Frist kann ZOOM Designagency vom Auftraggeber in Verzug gesetzt werden.
10. Übernahme, Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftraggeber hat das Entwicklungsresultat nach Anzeige der Bereitstellung bei ZOOM Designagency oder an einem anderen vereinbarten Ort abzunehmen und zu übernehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf ihn über. Erfolgt die Übergabe nicht bei ZOOM Designagency, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Entwicklung einer Transportperson übergeben wurde. Transportkosten trägt der Auftraggeber, ZOOM Designagency ist berechtigt auf Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung abzuschließen.
11. Aus der Tätigkeit entstehende Rechte, Arbeitnehmerfindungen
Der Auftraggeber hat ZOOM Designagency von etwaigen Ansprüchen nach dem Arbeitnehmerfindergesetz freizustellen.
12. Werbung
Falls vereinbart wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen sowie sonstigen Veröffentlichungen, die Namensnennung „ZOOM-designagency.com“ vorzunehmen. ZOOM Designagency ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.
13. Freiexemplar
ZOOM Designagency hat Anspruch auf ein gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 2000€ nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten muss ZOOM Designagency den darüber hinausgehenden Betrag – wenn auf einem Belegmuster bestanden wird – an den Auftraggeber bezahlen. Verzichtet ZOOM Designagency auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf professionelle Farb- und Schwarz-weiß- Fotos in Form von digitalen Positiven mit einer Mindestauflösung von 4000x3000 Pixel.
13.1
ZOOM Designagency hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ZOOM Designagency gestaltete Produkte hergestellt werden. ZOOM Designagency ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
13.2
ZOOM Designagency hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designagentur genannt zu werden.
14. Übertragung des Designs auf andere Gegenstände
Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis von ZOOM Designagency übertragen werden.
15. Gewährleistung und Haftung
ZOOM Designagency haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig sind. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
15.1
ZOOM Designagency haftet dafür, dass das von ihm hergestellte Werk keine gestalterischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet ZOOM Designagency nicht.
15.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von ZOOM Designagency geschaffene Werk selbstständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu prüfen. ZOOM Designagency haften für Schäden, die durch ihr Design oder die von ihnen vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.3
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.
15.4
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
16. Zessionsausschluss
Der Auftraggeber darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nicht übertragen.
17. Sonstiges
Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die Schriftform kann nicht mündlich abbedungen werden. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbedingung unter Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand 07407 Rudolstadt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Firmensitz aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohn- oder Firmensitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.
18. Datenschutz
Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von ZOOM Designagency gespeichert.
Die nachstehenden Bedingungen sind für jeden mit ZOOM Designagency geschlossenen Vertrag ausschließlich maßgebend. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von unseren Bedingungen sind deshalb nur möglich wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots-/Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen.
2.1
Innerhalb des vom Auftraggeber vorgegebenen Rahmens hat ZOOM Designagency Gestaltungsfreiheit. ZOOM Designagency wird die Weisungen, die ihm der Auftraggeber erteilt, im Rahmen ihrer gestalterischen Freiheit befolgen sowie Vorschläge, Produktionsmöglichkeiten und Geschäftsstrategien des Auftraggebers berücksichtigen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
2.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZOOM Designagency rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der ZOOM Designagency zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. Geheimhaltung
ZOOM Designagency verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntwerdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit ZOOM Designagency bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von ZOOM Designagency, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt/Entwicklung. ZOOM Designagency hat das alleinige Nutzungsrecht an den angefertigten Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform.
5. Vergütung
Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonto und sonstiger Nachlässe.
5.1
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
5.2
Die Schaffung von Entwürfen ist vergütungspflichtig. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die ZOOM Designagency zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Weitere Entwürfe sowie andere Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
5.3
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ZOOM Designagency eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ZOOM Designagency auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
5.4
ZOOM Designagency hat Anspruch auf Ersatz sämtlicher Auslagen (wie z.B. Reise-, Material-, Transportkosten), die für die Erfüllung des Auftrags notwendig waren.
5.5
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. ZOOM Designagency ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig.
5.6
Fällige Rechnungen sind ohne Abzug zahlbar.
6. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde ohne Abzug 14 Tage ab Rechnungsstellung ZOOM Designagency fällig. Skontoabzug ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht zulässig.
6.1
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn ZOOM Designagency eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Auftraggeber eine niedrigere Belastung nachweist.
6.2
Der Vertragspartner kann mit den Ansprüchen von ZOOM Designagency nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung von ZOOM Designagency unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.
7. Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist ZOOM Designagency berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne eine besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 15% des vereinbarten Auftragsvolumens überschritten ist ZOOM Designagency verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und berechtigt ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, ist er berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht ZOOM Designagency die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten, einschließlich des gesamten Design-Honorars zu.
8. Fremdleistungen
ZOOM Designagency ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZOOM Designagency hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
8.1
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für die Rechnung von ZOOM Designagency abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, ZOOM Designagency im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
9. Lieferzeiten
Ist eine Überschreitung des Liefertermins aus konstruktions- und/oder entwicklungstechnischen Gründen erforderlich, ist ZOOM Designagency berechtigt, den Lieferzeitpunkt um 6 Wochen zu überschreiten. Nach Ablauf der 6 Wochen Frist kann ZOOM Designagency vom Auftraggeber in Verzug gesetzt werden.
10. Übernahme, Abnahme und Gefahrenübergang
Der Auftraggeber hat das Entwicklungsresultat nach Anzeige der Bereitstellung bei ZOOM Designagency oder an einem anderen vereinbarten Ort abzunehmen und zu übernehmen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Kommt der Auftraggeber in Verzug der Annahme, so geht die Gefahr ab diesem Zeitpunkt auf ihn über. Erfolgt die Übergabe nicht bei ZOOM Designagency, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Entwicklung einer Transportperson übergeben wurde. Transportkosten trägt der Auftraggeber, ZOOM Designagency ist berechtigt auf Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung abzuschließen.
11. Aus der Tätigkeit entstehende Rechte, Arbeitnehmerfindungen
Der Auftraggeber hat ZOOM Designagency von etwaigen Ansprüchen nach dem Arbeitnehmerfindergesetz freizustellen.
12. Werbung
Falls vereinbart wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen sowie sonstigen Veröffentlichungen, die Namensnennung „ZOOM-designagency.com“ vorzunehmen. ZOOM Designagency ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.
13. Freiexemplar
ZOOM Designagency hat Anspruch auf ein gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber 2000€ nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten muss ZOOM Designagency den darüber hinausgehenden Betrag – wenn auf einem Belegmuster bestanden wird – an den Auftraggeber bezahlen. Verzichtet ZOOM Designagency auf das Freiexemplar, besteht Anspruch auf professionelle Farb- und Schwarz-weiß- Fotos in Form von digitalen Positiven mit einer Mindestauflösung von 4000x3000 Pixel.
13.1
ZOOM Designagency hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ZOOM Designagency gestaltete Produkte hergestellt werden. ZOOM Designagency ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten.
13.2
ZOOM Designagency hat ein Recht darauf, bei Veröffentlichungen über das Produkt als Designagentur genannt zu werden.
14. Übertragung des Designs auf andere Gegenstände
Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis von ZOOM Designagency übertragen werden.
15. Gewährleistung und Haftung
ZOOM Designagency haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig sind. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
15.1
ZOOM Designagency haftet dafür, dass das von ihm hergestellte Werk keine gestalterischen Mängel aufweist. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet ZOOM Designagency nicht.
15.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das von ZOOM Designagency geschaffene Werk selbstständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu prüfen. ZOOM Designagency haften für Schäden, die durch ihr Design oder die von ihnen vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
15.3
Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für die Rechnung des Auftraggebers.
15.4
Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
16. Zessionsausschluss
Der Auftraggeber darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nicht übertragen.
17. Sonstiges
Ergänzungen und Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. Die Schriftform kann nicht mündlich abbedungen werden. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbedingung unter Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand 07407 Rudolstadt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Firmensitz aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohn- oder Firmensitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.
18. Datenschutz
Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von ZOOM Designagency gespeichert.


